Regeländerungen ab dem Spieljahr 2021/22

Zum traditionellen Vorbereitungslehrgang der Schiedsrichter der Landesliste des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) auf das Spieljahr 2021/22 am 3. Juli in der Landessportschule Bad Blankenburg wurden die Unparteiischen von Thüringenliga und Landesklasse durch Karsten Krause (Verbandsschiedsrichterausschuss) auch mit den Regeländerungen bekannt gemacht.

 

Für das Spieljahr 2021/2022 wurden vorwiegend Änderungen beim Handspiel und beim Abseits vorgenommen. Hier ein Auszug der wesentlichen Änderungen mit kurzen Erläuterungen:

 

Die gravierendste Änderung gibt es beim Handspiel (Bestandteil der Regel 12).Nachdem in den letzten Spieljahren bei der Auslegung des strafbaren Handspiels immer weiter differenziert wurde, wurden die Parameter nun neu strukturiert. Damit wird die Differenzierung teilweise wieder aufgehoben.

Nicht jeder Kontakt der Hand /des Arms mit dem Ball ist ein Vergehen. Es wird jetzt die Absicht und die Intention des Spielers wieder in den Vordergrund gestellt.

 

Der Schiedsrichter muss die Arm- oder Handhaltung in Bezug auf die Bewegung des Spielers in der jeweiligen Situation beurteilen. Dient die Arm- oder Handhaltung dazu, die Abwehrfläche zu vergrößern und den Ball aufzuhalten, ist das Handspiel strafbar. Ist es jedoch eine Arm- oder Handhaltung, die im Zusammenhang mit einer normalen Körperbewegung steht, die nicht zur Abwehr des Balles dient, handelt es sich um einen nicht strafbaren Kontakt mit der Hand / dem Arm.

 

Auch die Grenze zwischen Schulter und Arm wurde wieder verändert. Diese Grenze verläuft jetzt bei angelegtem Arm an der Achselhöhle.

Eingeschränkt wurde der Grundsatz, dass nach einem, auch unabsichtlichem, Kontakt mit der Hand / dem Arm, ein erzieltes Tor keine Anerkennung finden darf. Das Tor wird nur noch aberkannt, wenn der Hand spielende Spieler selbst und unmittelbar ein Tor erzielt. Wenn es dagegen erst nur zu einer Torchance kommt oder ein weiterer Spieler an den Ball kommt und ein Tor erzielt, wird der Treffer anerkannt.

 

Beim Spielfeld (Regel 1) müssen nun Torpfosten und Querlatte beider Tore die gleiche Form aufweisen (quadratisch, rechteckig, rund, elliptisch oder eine entsprechende Mischform).

 

Das Abseits (Regel 11) ist aufgehoben, wenn ein Abwehrspieler zuletzt den Ball gespielt hat. Nicht jedoch, wenn es sich beim Spielen des Balles um eine Abwehrreaktion handelte. Dies wird nun eingeschränkt. Es muss sich nun um eine Torverhinderungsaktion handeln. Also muss der Spieler einen sehr nah ans Tor gespielten Ball oder einen ins Tor gehenden Ball in höchster Not wegspielen. Nur die Torverhinderungsaktion führt dazu, dass wie beim Torhüter selbst, das Abseits eines Stürmers nicht aufgehoben wird. In allen anderen Fällen beim Spielen des Balles durch den Gegner ist das Abseits aufgehoben.

 

Für die Abseitsbewertung zählen nur Körperteile mit denen regulär ein Tor erzielt werden kann. Demnach kann sich ein Spieler nur mit einem solchen Körperteil im Abseits befinden. Die Hände und Arme aller Spieler werden dabei nicht berücksichtigt.

 

Grundsätzlich kann ein Freistoß oder ein Strafstoß (Regel 12) nur bei Vergehen von Personen, die auf der Teamliste stehen, verhängt werden (Spieler, Auswechselspieler, ausgewechselte oder des Feldes verwiesene Spieler, Teamoffizielle). Alle anderen Personen sind so genannte Drittpersonen. Wenn das Spiel nach deren Eingreifen unterbrochen wird, wird das Spiel mit einem Schiedsrichterball fortgesetzt.

 

Ein indirekter Freistoß (Regel 12) wird u. a. gegeben, wenn ein Spieler absichtlich einen Trick einleitet, bei dem der Ball mit dem Kopf, der Brust, dem Knie etc. zum Torhüter gespielt wird, um so die Zuspielbestimmung zu umgehen. Dabei ist es egal, ob der Torhüter den Ball mit den Händen berührt oder nicht. Handelt es sich um den Torhüter, der den Trick einleitet, wird er bestraft. Neben dem indirekten Freistoß wird der fehlbare Spieler auch mit einer Gelben Karte verwarnt. Ab dem kommenden Spieljahr wird ein solcher Trick auch nach einem Abstoß bestraft.

 

Weitere Änderungen betreffen redaktionelle Anpassungen des Regeltextes.

 

Text: Karsten Krause

Quelle: TFV

 

 

Schiedsrichter-Lehrwart Stefan Weber erklärt die neue Auslegung für das Handspiel

Stefan Weber, Lehrwart im Schiedsrichterausschuss des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) und aufgrund der Krankheit von Obmann Burkhard Pleßke bis Ende amtierender Ausschussvorsitzender, schreibt in jedem „Fußball-Magazin“ über Entscheidungen der Unparteiischen oder über Regeländerungen.

 

Diesmal geht es um das Thema Handspiel, das, das erleben wir ja derzeit bei der EM, neu ausgelegt wird. Hier einige Passagen aus einem Artikel. Wer ihn vollständig lesen will, der muss warten, bis die neue Ausgabe des TFV-Journals erscheint:

 

„ … Die Thematik Handspiel bewegte  öfter die Gemüter. Die Regeländerungen der vergangenen Saison hatten die Intention, die Auslegung verständlicher und nachvollziehbarer zu gestalten, die Praxis hat aber gezeigt, dass eine exakte Beschreibung aller möglichen Fälle alle Beteiligten, sowohl die Schiedsrichter als auch die Spieler, Trainer, Betreuer und Fans überfordert und am Ende keiner mehr so richtig wusste, wann welche Regelung anzuwenden war.

 

Schön aber zu sehen, wie schnell das IFAB (das ist die Institution, die über Regeländerungen entscheidet) diese Fehleinschätzung korrigiert und nun die Regelungen erneut geändert hat. Das neue Spieljahr wird zeigen, wie praxistauglich die neuen Auslegungen sind. Auf den ersten Blick ist der Regeltext wieder deutlich einfacher und den Schiedsrichtern wird wieder mehr Verantwortung gegeben, um eigenverantwortlich zu beurteilen, ob (außer bei einer Torerzielung) eine Absicht des Spielers vorliegt, mit seinem Handspiel eine Aktion des Gegners zu verhindern.

 

Was hat sich nun konkret geändert? Die teilweise sehr ausführlichen Beschreibungen (Hand/Arm über Schulterhöhe, Ball selbst gespielt oder nur abgeprallt, Abstützhand usw.) wurden jetzt auf drei Punkte reduziert; erstens, die absichtliche Berührung des Balls mit der Hand und dem Arm (mit einer Bewegung zum Ball), zweitens die Berührung des Balles mit der Hand, wenn dabei der Körper vergrößert wird (allerdings nicht, wenn die Vergrößerung des Körpers durch eine Körperbewegung gerechtfertigt werden kann) und drittens, wenn unmittelbar nach einem Handspiel von dem „Handspielenden“ ein Tor erzielt wird.

 

Der Regeltext ist also jetzt deutlich übersichtlicher; allerdings ist jetzt der Ermessensspielraum der Schiedsrichter wieder deutlich höher … .“

Mehr im nächsten „Fußball-Magazin“

 

Weitere Informationen hier.

 

Text: Hartmut Gerlach

Quelle: TFV