SR - Richtlinien KFA (Saison 2022/23)
Richtlinien und Hinweise des Schiedsrichterausschusses für das Spieljahr 2022/2023 (in Präzisierung der Schiedsrichterordnung des TFV)
1. Jeder Schiedsrichter muss am Ende der Saison mindestens 4 Pflichtveranstaltungen nachweisen. Die Teilnahme am Qualifizierungslehrgang ist darin eingeschlossen und Grundvoraussetzung für eine Anerkennung im laufenden Spieljahr. Bei Unterschreitung der Mindestanzahl wird pro fehlende Veranstaltung ein Ordnungsgeld in Höhe von 20 € erhoben. Als Nachweis dienen die Anwesenheitslisten des SR-Ausschuss. Die Erhebung des Ordnungsgeldes erfolgt nach Absolvierung des Veranstaltungskalenders.
Für die Teilnahme der Schiedsrichter/Beobachter an genannten Veranstaltungen sind die meldenden Vereine verantwortlich.
2. Kurzfristige, vom Grundsatz her im Vorfeld planbare Absagen von Schiedsrichtern die nach der Veröffentlichung im DFBnet erfolgen, ziehen ein Strafgeld gemäß Strafenkatalog des Schiedsrichterausschusses nach sich. Im Wiederholungsfalle entscheidet der Schiedsrichterausschuss bzw. das Sportgericht über weitere Maßnahmen. Jegliche Nichtverfügbarkeiten sind bis spätestens 14 Tage vor dem Abmeldetermin im DFBnet einzustellen. Dies gilt insbesondere auch für den Spielplan aktiver Fußballer oder Trainer. Es gilt der Grundsatz: „Wer nicht abgemeldet ist, ist verfügbar“.
3. Die DFBnet Ansetzung ist mittels bekannter Vorgehensweise bis spätestens 3 Tage vor dem Spieltermin zu bestätigen. Bei Versäumnis ergeht eine Strafanordnung lt. Schiedsrichterordnung des Thüringer Fußball-Verbandes.
4. Für alle Schiedsrichter ohne Internetzugang ist der jeweilige Verein zuständig. Informationen und Ansetzungen werden über das DFBnet-Postfach verschickt. Hierbei muss die Bestätigung der Schiedsrichteransetzung durch den Verein ebenfalls unter der im Punkt 3 genannten Frist erfolgen.
5. Tritt ein Schiedsrichter zum angesetzten Spiel schuldhaft nicht an, entscheidet der Schiedsrichterausschuss über weitere Maßnahmen.
6. Schiedsrichter, die einen Regelverstoß verursachen, werden sofort bis zur Verhandlung vor dem Sportgericht für alle Spiele gesperrt. Schiedsrichter, die noch aktiv in einer Mannschaft Fußball spielen, als Teamoffizielle bzw. Vereinsverantwortliche wegen grober Unsportlichkeit (brutales Foulspiel, grobe Unsportlichkeit gegen Zuschauer und Gegenspieler, Schiedsrichter- und Assistentenbeleidigung o.ä.) des Feldes verwiesen wurden und/oder durch eine Sonderbericht belastet werden, sind für die Dauer ihrer Sportgerichtsstrafe auch als Schiedsrichter gesperrt.
7. Bei allen besonderen Geschehnissen, z.B. Spielabbruch, Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter oder Assistenten, schwere Vorkommnisse im Umfeld des Spieles u. ä. ist der KSO am Spieltag telefonisch zu verständigen. Ein Bericht ist dem KSO und dem verantwortlichen Staffelleiter innerhalb von 2 Tagen zuzustellen.
8. Meldeschluss für den Vereinswechsel von Schiedsrichtern mit der Anrechnung auf das Schiedsrichtersoll der Saison 2023/2024 ist der 31.12.2022. Bis zu diesem Zeitpunkt muss das Ummeldeformular (downloadbar unter: www.tfv.de) dem KSO vorliegen.
9. Weitere wichtige Richtlinien (Qualifizierung/Nachwuchsförderung), aktuelle Termine, Dokumente, Beschlüsse und Formulare stehen auf der Homepage des Schiedsrichterausschusses unter www.sr-suedthueringen.de zum Nachlesen und Download zur Verfügung.
10. Auszug aus der Spesenordnung des TFV (Stand: 01.07.2021):
Allgemeine Festlegungen Für die koordinierte Anreise von Schiedsrichter und SR-Assistenten ist der angesetzte Schiedsrichter verantwortlich. Die SR- bzw. SRA-Spesen sind auf dem Spielberichtsbogen detailliert auszuweisen. Fällt ein Spiel aus, sind 50 % der Spesen zu berechnen.
Entschädigung Punkt-, Entscheidungs- und Qualifikationsspiele, Turnierserien
a) Männer/Alte Herren SR SRA Verbandsliga 50 € 40 € Landesklasse 40 € 30 € Landesmeisterschaften Alte Herren 40 € 30 € Kreisoberliga 30 € 25 € Kreisliga / Kreisklasse 25 € 23 € Kreis Alte Herren 25 € 23 € Kreis Kleinfeld Alte Herren 20 €
b) Frauen/Juniorinnen SR SRA Verbandsliga/Landesklasse 25 € 20 € Kreisoberliga 20 € Juniorinnen in allen Spiel- und Altersklassen 20 €
c) Junioren SR SRA Verbandsliga A-, B-, C-Jun. 25 € 20 € Verbandsliga D-Jun. und Talenteliga 20 € Verbandsliga (Kleinfeld) 20 € Kreis A-, B-Jun. 23 € Kreis C-, D-, E-, F-, G-Jun. 20 € Spiele auf verkürztem Großfeld 15 €
Pokalspiele
a) Männer/Alte Herren SR SRA 3. Liga gegen 3. Liga 400 € 200 €
Der angesetzte vierte Offizielle ist als SR-Assistent zu entschädigen. Bei allen anderen Paarungen gilt: Die Entschädigungssätze richten sich nach der höchstklassigen am Spiel beteiligten Mannschaft.
unter Beteiligung von 3. Liga 200 € 100 € Regionalliga 125 € 75 € Oberliga 75 € 50 € Verbandsliga 50 € 40 € Landesklasse 40 € 30 € Pokalspiele Kreis analog (2) a)
b) Frauen/Nachwuchs Die Höhe der Entschädigung entspricht (2) b) und c). Sind Mannschaften unterschiedlicher Spielklassen beteiligt, ist die Einstufung der höherklassigen Mannschaft maßgebend. Als Höchstsätze gelten, auch bei Beteiligung überregional spielender Mannschaften, die Regelungen gemäß (2).
Freundschaftsspiele
Entscheidend ist die aktuelle Spielklasse des Gastgebers.
SR SRA Regionalliga 150 €/100 € 60 €/50 € Oberliga 50 € 35 € Regionalliga Frauen, A-Jun. 30 € 20 € Regionalliga B-Jun./C.Jun. 25 € 20 € Verbandsliga 28 € 18 € Landesklasse 23 € 16 € Kreisoberliga 21 € 16 € Kreisliga 18 € Kreisklasse 16 € Altherrenmannschaften 16 €
Übriger Nachwuchs und Frauenbereich wie Punktspiele.
Spiele im Austausch mit anderen Landesverbänden
Die Entschädigung erfolgt gemäß den Festlegungen der zuständigen Schiedsrichterausschüsse (Pauschalen), darf jedoch den Höchstsatz des Landesverbandes nicht überschreiten, in dem das jeweilige Spiel stattfindet.
Beobachter
Schiedsrichter-Beobachter Verbandsliga/Landesklasse 30 € Kreisoberliga 25 € Kreisliga/-klasse 20 €
Platzverantwortliche
Reist ein festgelegter Platzverantwortlicher zur Abnahme über die Bespielbarkeit des Platzes an, so ist eine Entschädigung von 6,00 € zuzüglich Fahrgeld vom betreffenden Verein zu entrichten.
Turnierleitung
Turniere (Sportplatz/Halle) für alle Spiel- und Altersklassen • je angefangene Stunde 8 €
Berechnungsgrundlage ist dabei frühestens 30 Minuten vor Turnierbeginn und bis zum Ende des letzten Spieles. Bei mindestens zwei Turnieren am gleichen Ort (unabhängig davon, ob diese eine Veranstaltung ist) können nur einmal Fahrtkosten in Anrechnung gebracht werden.
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